Vom 2. bis 8. Oktober findet die diesjährige Weltstillwoche statt, diesmal unter dem Motto „Stillen im Beruf – kenne deine Rechte“. Viele Stillende und Schwangere halten Stillen und Berufstätigkeit für nicht vereinbar und stillen vor dem Wiedereintritt in Job, Ausbildung oder Studium ab. Dabei ist das deutsche Mutterschutzgesetz auf ihrer Seite: Bis zum ersten Geburtstag des Kindes haben Stillende das Recht auf bezahlte Stillzeiten, Arbeitgebende müssen geeignete Bedingungen für das Stillen oder Abpumpen schaffen. Darüber hinaus beinhaltet das Gesetz weitere Regeln zu Arbeitszeiten, Überstunden und zum Schutz vor Gesundheitsgefährdungen im Arbeitsumfeld.
Das Netzwerk Gesund ins Leben, das Netzwerk Gesunde Kinder und viele weitere Akteure und Institutionen geben einen Einblick in die aktuelle Rechtslage wertvolle Praxis-Tipps: Muttermilch abpumpen, aufbewahren und füttern: Stillen und Beruf – so klappt‘s
Eines ist klar: Stillen und Beruf sind vereinbar.
#Stillen im Job
Für Stillende
Es gibt Situationen, in denen eine Stillende mehrere Stunden von ihrem Kind getrennt ist. Sei es durch ihren Wiedereinstieg in den Beruf, einen längeren Termin oder auch einen babyfreien Abend. Wie das Baby in dieser Zeit sicher mit Muttermilch versorgt werden kann, erklärt das neue Info-Medium „Muttermilch to go“ des Netzwerks Gesund ins Leben. Kurz und knapp erfahren Stillende das Wichtigste, sowohl über die Gewinnung, als auch die Lagerung und Aufbereitung von Muttermilch.
„Muttermilch to go“ erhaltet ihr kostenfrei im Netzwerk Gesunde Kinder. Wendet euch dazu einfach an eure Familiepatin/Familienpaten oder fragt die Regionalkoordinatorin. Ihr erhaltet neben praktischen Tipps auch Aufkleber, zum Beispiel zum Kennzeichnen von Muttermilch-Fläschchen in Kühlschrank oder Eisfach.
Mit dem Hinweis „Muttermild to Go“ ist die Bestellung auch über unser Kontaktformular möglich:
Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Bei der Entscheidung für einen Arbeitsplatz spielt für viele neben dem Standort, der Bezahlung und flexiblen Arbeitszeitmodellen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine Rolle. Für Arbeitgebende kann Familienfreundlichkeit – und damit auch Stillfreundlichkeit – entsprechend ein Wettbewerbsvorteil sein. Welche Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz sowie in Schule, Studium oder Ausbildung gelten, regelt in Deutschland das Mutterschutzgesetz. Die wichtigsten Punkte daraus hat das Netzwerk Gesund ins Leben in seinem Infoblatt „Stillen und Beruf“ für Arbeitgebende und Vorgesetzte zusammengefasst: Stillfreundlichkeit im Betrieb einfach umgesetzt